Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen
in der landwirtschaftlichen Produktion nach
dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-RL M-V)
Ziel der Zuwendung ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen sowie witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Einrichtung von Agroforstsystemen (AFo-RL M-V)
Zuwendung für die Neuanlage von streifenförmigen Agroforstgehölzflächen in Kombination mit dem Anbau landwirtschaftlicher Kulturen zur Erhöhung der Biodiversität und Klimaresilienz.
Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 5 Millionen Euro) einschließlich der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen zur Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung sowie Voruntersuchungen zu Nahversorgungseinrichtungen.
Gefördert werden einzelbetriebliche Beratungsmaßnahmen in der Landwirtschaft.
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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks
Beabsichtigt sind Qualifizierungsmaßnahmen vor geplanten Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.
Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) einschließlich der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, die dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen außerhalb der Gebiete von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes betreffen.
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern
Zuwendungen werden ausgereicht für Projekte gegen antidemokratische und rassistische Einstellungen, die die demokratische Entwicklung der Gesellschaft gefährden können.
Förderung von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen für landwirtschaftliche Betriebe aus selbstständiger Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft.
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Zweck dieser Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen.
Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
Zweck dieser Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen.
Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (OGFöRL M-V)
Ziel der Förderung ist es, durch die Tätigkeit Operationeller Gruppen (OG) die Europäischen Innovationspartnerschaften "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP) in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen.
Richtlinie zur Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (Extensive Dauergrünlandrichtlinie)
Anwendung besonders nachhaltiger und standortangepasster Verfahren der Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums einhergehen.
Richtlinie zur Förderung der Einführung und Beibehaltung des ökologisch/biologischen Landbaus (Extensivierungsrichtlinie)
Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums.
Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
Gefördert wird die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raums in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes einschließlich Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushalts.
Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
Gefördert werden nichtinvestive Ausführungskosten in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.