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Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen
in der landwirtschaftlichen Produktion nach
dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-RL M-V)

Ziel der Zuwendung ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen sowie witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Einrichtung von Agroforstsystemen (AFo-RL M-V)

Zuwendung für die Neuanlage von streifenförmigen Agroforstgehölzflächen in Kombination mit dem Anbau landwirtschaftlicher Kulturen zur Erhöhung der Biodiversität und Klimaresilienz.

Gefördert werden einzelbetriebliche Beratungsmaßnahmen in der Landwirtschaft.

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks

Beabsichtigt sind Qualifizierungsmaßnahmen vor geplanten Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung

Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) einschließlich der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, die dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen betreffen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale.

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern

Zuwendungen werden ausgereicht für Projekte gegen antidemokratische und rassistische Einstellungen, die die demokratische Entwicklung der Gesellschaft gefährden können.

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Zuwendungsfähig sind Maßnahmen für die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung in den Bereichen Gestaltung von Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen, Abriss von Bausubstanz und Entsiegelung, Gemeinschaftseinrichtungen, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden, Mehrfunktionshäuser, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie Löschwasserentnahmestellen.

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Zuwendungsfähig sind die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte durch kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung in den Bereichen Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden, Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Freizeit- und Naherholungseinrichtungen.

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Gefördert werden die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen zur Grundversorgung (Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs) der ländlichen Bevölkerung durch kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 5 Millionen Euro).

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die extensive und naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (Richtlinie extensive und naturschutzgerechte Dauergrünlandbewirtschaftung)

Anwendung besonders nachhaltiger und standortangepasster Verfahren der Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums einhergehen und die insbesondere den Lebensraum für geschützte und bestandsbedrohte Arten erhalten.

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Einführung und Beibehaltung des ökologischen-biologischen Landbaus (Extensivierungsrichtlinie 2023)

Zuwendungen zur Einführung oder Beibehaltung des ökologisch-biologischen Landbaus zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums.

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Gefördert werden Maßnahmen zur Gestaltung des ländlichen Raumes und zur Neuordnung der ländlichen Grundstücksstrukturen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Gefördert werden nichtinvestive Ausführungskosten in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds –FischFöRL EMFAF M-V

Gefördert werden die Stärkung wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltiger Fischereitätigkeiten durch Innovationen und Investitionen, die Diversifizierung und die Verbesserung der Organisation der Fischerei und der Infrastruktur.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

Mit der Maßnahme wird die Forschung, Entwicklung und Innovation in Unternehmen, die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft (u.

 


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