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Dorfentwicklung (öffentliche Träger)

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Zuwendungsfähig sind Maßnahmen für die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung in den Bereichen Gestaltung von Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen, Abriss von Bausubstanz und Entsiegelung, Gemeinschaftseinrichtungen, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden, Mehrfunktionshäuser, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie Löschwasserentnahmestellen.

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Förderberechtigte

  • Kommune
  • Teilnehmergemeinschaften

Förderbereich

  • Denkmalschutz
  • Infrastruktur
  • Integrierte ländliche Entwicklung
  • Kultur, Freizeit, Sport

Startdatum: 05.09.2023

Enddatum: 31.12.2025

Landtag MV

Landtag MV - Schweriner Schloss - Flaggen

Ebenso wie die Landes­regierung ist auch der Land­tag in Mecklen­burg-Vor­pommern auf euro­päischer Ebene aktiv.

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Ostseekooperation

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