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Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen
in der landwirtschaftlichen Produktion nach
dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-RL M-V)

Ziel der Zuwendung ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen sowie witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Einrichtung von Agroforstsystemen (AFo-RL M-V)

Zuwendung für die Neuanlage von streifenförmigen Agroforstgehölzflächen in Kombination mit dem Anbau landwirtschaftlicher Kulturen zur Erhöhung der Biodiversität und Klimaresilienz.

Gefördert werden einzelbetriebliche Beratungsmaßnahmen in der Landwirtschaft.

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen von Qualifizierungen für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Bildungsschecks

Beabsichtigt sind Qualifizierungsmaßnahmen vor geplanten Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen.

Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) einschließlich der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, die dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen betreffen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale.

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für die Stärkung von Demokratie und Toleranz in Mecklenburg-Vorpommern

Zuwendungen werden ausgereicht für Projekte gegen antidemokratische und rassistische Einstellungen, die die demokratische Entwicklung der Gesellschaft gefährden können.

Förderung von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen für landwirtschaftliche Betriebe aus selbstständiger Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft.

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Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Zuwendungsfähig sind Maßnahmen für die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung in den Bereichen Gestaltung von Plätzen, Straßen, Wegen und Freiflächen, Abriss von Bausubstanz und Entsiegelung, Gemeinschaftseinrichtungen, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden, Mehrfunktionshäuser, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie Löschwasserentnahmestellen.

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Zuwendungsfähig sind die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte durch kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung in den Bereichen Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden, Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Freizeit- und Naherholungseinrichtungen.

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Gefördert werden die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen zur Grundversorgung (Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs) der ländlichen Bevölkerung durch kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 5 Millionen Euro).

Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (OGFöRL M-V)

Ziel der Förderung ist es, durch die Tätigkeit Operationeller Gruppen (OG) die Europäischen Innovationspartnerschaften "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP) in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen.

Richtlinie zur Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (Extensive Dauergrünlandrichtlinie)

Anwendung besonders nachhaltiger und standortangepasster Verfahren der Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums einhergehen.

Richtlinie zur Förderung der Einführung und Beibehaltung des ökologisch/biologischen Landbaus (Extensivierungsrichtlinie)

Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums.

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Gefördert werden Maßnahmen zur Gestaltung des ländlichen Raumes und zur Neuordnung der ländlichen Grundstücksstrukturen in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Gefördert werden nichtinvestive Ausführungskosten in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.

Landtag MV

Landtag MV - Schweriner Schloss - Flaggen

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