Förderung von investiven Maßnahmen in landwirtschaftlichen Unternehmen unter Berücksichtigung der Verbesserung des Verbraucher-, Tier-, Umwelt- und Klimaschutzes zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umweltschonenden, besonders tiergerechten und multifunktionalen Landwirtschaft.
Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 5 Millionen Euro) einschließlich der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen zur Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung sowie Voruntersuchungen zu Nahversorgungseinrichtungen.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Beratungsleistungen im Bereich der Landwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern (BerLwRL M-V)
Gefördert werden einzelbetriebliche Beratungsmaßnahmen in der Landwirtschaft.
Gefördert wird die Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen und hochwertigen Breitbandinfrastruktur, um die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen oder technologischer Restriktionen unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen.
Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) einschließlich der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, die dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen außerhalb der Gebiete von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes betreffen.
Förderung von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen für landwirtschaftliche Betriebe aus selbstständiger Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft.
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Zweck dieser Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen.
Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
Zweck dieser Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen.
Richtlinie zur Förderung von Entrepreneurship
Die Entrepreneurship-Förderung unterstützt Gründungsideen und unternehmerischen Aktivitäten, um vor allem innovative Gründungen anzuregen.
Richtlinie über den Erschwernisausgleich für Wald in Natura-2000-Gebieten im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (Wald-Erschwernisausgleichsrichtlinie – Wald EARL M-V)
Zuwendungen zum Ausgleich von naturalen oder wirtschaftlichen Einschränkungen bei der Bewirtschaftung und Nutzung von Waldflächen innerhalb von Natura-2000-Gebieten.
Richtlinie zur Förderung der Zusammenarbeit operationeller Gruppen im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft (OGFöRL M-V)
Ziel der Förderung ist es, durch die Tätigkeit Operationeller Gruppen (OG) die Europäischen Innovationspartnerschaften "Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit" (EIP) in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen.
Richtlinie zur Förderung der extensiven Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen (Extensive Dauergrünlandrichtlinie)
Anwendung besonders nachhaltiger und standortangepasster Verfahren der Bewirtschaftung von bestimmten Dauergrünlandflächen zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen, die mit einer Verbesserung des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums einhergehen.
Richtlinie zur Förderung der Einführung und Beibehaltung des ökologisch/biologischen Landbaus (Extensivierungsrichtlinie)
Einführung oder Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums.
Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
Gefördert wird die Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und die Gestaltung des ländlichen Raums in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes einschließlich Maßnahmen zur Sicherung eines nachhaltig leistungsfähigen Naturhaushalts.
Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
Gefördert werden nichtinvestive Ausführungskosten in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.