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Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete

Gefördert werden Maßnahmen der Flurbereinigung und Flurneuordnung (investive und nichtinvestive Ausführungskosten) sowie kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) für die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Ort.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung (FöRL ILE M-V)

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Förderberechtigte

  • Kommune
  • Privatpersonen
  • Teilnehmergemeinschaften

Förderbereich

  • Infrastruktur
  • Integrierte ländliche Entwicklung

Startdatum: 30.12.2025

Enddatum: 31.12.2029

 


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