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Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen
Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) einschließlich der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, die dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen betreffen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderberechtigte
- Kommune
Förderbereich
- Infrastruktur
- Integrierte ländliche Entwicklung
Startdatum: 05.09.2023
Enddatum: 31.12.2025
Weitere Informationen: Rechtsgrundlagen auf dem Landesrechts-Informationssystem