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Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete
Gefördert werden Maßnahmen der Flurbereinigung und Flurneuordnung (investive und nichtinvestive Ausführungskosten) sowie kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) für die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Ort.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderberechtigte
- Kommune
- Privatpersonen
- Teilnehmergemeinschaften
Förderbereich
- Infrastruktur
- Integrierte ländliche Entwicklung
Startdatum: 30.12.2025
Enddatum: 31.12.2029
Weitere Informationen: Rechtsgrundlagen, Ansprechpartner, Formulare auf dem MV-Serviceportal





