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Flurbereinigung und Flurneuordnung (nichtinvestive Ausführungskosten)

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Gefördert werden nichtinvestive Ausführungskosten in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.

Zweck dieser Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen.

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Förderberechtigte

  • Teilnehmergemeinschaften

Förderbereich

  • Integrierte ländliche Entwicklung
  • Landwirtschaft, Fischerei

Startdatum: 07.05.2015

Enddatum: 31.12.2023

Landtag MV

Landtag MV - Schweriner Schloss - Flaggen

Ebenso wie die Landes­regierung ist auch der Land­tag in Mecklen­burg-Vor­pommern auf euro­päischer Ebene aktiv.

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