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Flurbereinigung und Flurneuordnung (nichtinvestive Ausführungskosten)
Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
Gefördert werden nichtinvestive Ausführungskosten in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes.
Zweck dieser Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderberechtigte
- Teilnehmergemeinschaften
Förderbereich
- Integrierte ländliche Entwicklung
- Landwirtschaft, Fischerei
Startdatum: 07.05.2015
Enddatum: 31.12.2023
Weitere Informationen: Richtlinie, Merkblatt und sonst. Dokumente