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Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
Gefördert werden die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen zur Grundversorgung (Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs) der ländlichen Bevölkerung durch kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 5 Millionen Euro).
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderberechtigte
- Freie Berufe
- Kommune
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Verbände & Vereine
- Öffentliche Einrichtung
Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Familien
- Handwerk
- Integrierte ländliche Entwicklung
- Kinder und Jugend
- Soziales
Startdatum: 05.09.2023
Enddatum: 31.12.2025
Weitere Informationen: Rechtsgrundlagen, Ansprechpartner, Formulare auf dem MV-Serviceportal