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Basisdienstleistungen zur Grundversorgung

Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 5 Millionen Euro) einschließlich der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen zur Errichtung, Erweiterung und Modernisierung von Basisdienstleistungen für die ländliche Bevölkerung sowie Voruntersuchungen zu Nahversorgungseinrichtungen.

Zweck dieser Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen.

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Förderberechtigte

  • Kommune
  • Privatpersonen
  • Teilnehmergemeinschaften
  • Unternehmen
  • Verbände & Vereine
  • Öffentliche Einrichtung

Förderbereich

  • Infrastruktur
  • Integrierte ländliche Entwicklung

Startdatum: 07.05.2015

Enddatum: 31.12.2023

Landtag MV

Landtag MV - Schweriner Schloss - Flaggen

Ebenso wie die Landes­regierung ist auch der Land­tag in Mecklen­burg-Vor­pommern auf euro­päischer Ebene aktiv.

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