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Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Gefördert werden die Schaffung, Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung von Einrichtungen zur Grundversorgung (Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen, aber unter Umständen dringlich vor Ort zu erbringenden oder lebensnotwendigen Bedarfs) der ländlichen Bevölkerung durch kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 5 Millionen Euro).

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Förderberechtigte

  • Freie Berufe
  • Kommune
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Verbände & Vereine
  • Öffentliche Einrichtung

Förderbereich

  • Aus- & Weiterbildung
  • Familien
  • Handwerk
  • Integrierte ländliche Entwicklung
  • Kinder und Jugend
  • Soziales

Startdatum: 05.09.2023

Enddatum: 31.12.2025

 


Landtag MV

Landtag MV - Schweriner Schloss - Flaggen

Ebenso wie die Landes­regierung ist auch der Land­tag in Mecklen­burg-Vor­pommern auf euro­päischer Ebene aktiv.

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