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Dorfentwicklung (private Träger)

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)

Zuwendungsfähig sind die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte durch kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung in den Bereichen Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden, Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Freizeit- und Naherholungseinrichtungen.

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Förderberechtigte

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Verbände & Vereine

Förderbereich

  • Denkmalschutz
  • Infrastruktur
  • Integrierte ländliche Entwicklung
  • Kultur, Freizeit, Sport

Startdatum: 05.09.2023

Enddatum: 31.12.2025

 


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Landtag MV - Schweriner Schloss - Flaggen

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