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Dorferneuerung und –entwicklung, Freizeit und Kultur

Zweck dieser Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen.

Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) einschließlich der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen

  • durch private Vorhabenträger und Kirchen zur Erhaltung und Gestaltung der dörflichen Bausubstanz sowie zur Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung und
  • durch private und öffentliche Vorhabenträger einschließlich Kirchen in öffentliche Einrichtungen für Freizeit und Kultur für die lokale Bevölkerung.

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Förderberechtigte

  • Kommune
  • Privatpersonen
  • Verbände & Vereine
  • Öffentliche Einrichtung

Förderbereich

  • Denkmalschutz
  • Infrastruktur
  • Integrierte ländliche Entwicklung
  • Kultur, Freizeit, Sport

Startdatum: 07.05.2015

Enddatum: 31.12.2023

Landtag MV

Landtag MV - Schweriner Schloss - Flaggen

Ebenso wie die Landes­regierung ist auch der Land­tag in Mecklen­burg-Vor­pommern auf euro­päischer Ebene aktiv.

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