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Dorfentwicklung (private Träger)
Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V)
Zuwendungsfähig sind die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte durch kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung in den Bereichen Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden, Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäusern sowie Freizeit- und Naherholungseinrichtungen.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderberechtigte
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Verbände & Vereine
Förderbereich
- Denkmalschutz
- Infrastruktur
- Integrierte ländliche Entwicklung
- Kultur, Freizeit, Sport
Startdatum: 05.09.2023
Enddatum: 31.12.2025
Weitere Informationen: Rechtsgrundlagen, Ansprechpartner, Formulare auf dem MV-Serviceportal