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Dorferneuerung und –entwicklung, Freizeit und Kultur
Zweck dieser Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen.
Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) einschließlich der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen
- durch private Vorhabenträger und Kirchen zur Erhaltung und Gestaltung der dörflichen Bausubstanz sowie zur Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung und
- durch private und öffentliche Vorhabenträger einschließlich Kirchen in öffentliche Einrichtungen für Freizeit und Kultur für die lokale Bevölkerung.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderberechtigte
- Kommune
- Privatpersonen
- Verbände & Vereine
- Öffentliche Einrichtung
Förderbereich
- Denkmalschutz
- Infrastruktur
- Integrierte ländliche Entwicklung
- Kultur, Freizeit, Sport
Startdatum: 07.05.2015
Enddatum: 31.12.2023
Weitere Informationen: Merkblatt und sonst. Dokumente