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Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung

Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) einschließlich der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, die dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen betreffen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale.

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Förderberechtigte

  • Kommune

Förderbereich

  • Infrastruktur
  • Integrierte ländliche Entwicklung

Startdatum: 05.09.2023

Enddatum: 31.12.2025

 


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