Suche nach Fördermitteln
Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen
Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) einschließlich der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, die dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen außerhalb der Gebiete von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz und den §§ 53 bis 64b des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes betreffen.
Zweck dieser Förderung ist es, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze die ländlichen Räume des Landes Mecklenburg-Vorpommern als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln sowie zur Verbesserung der Agrarstruktur beizutragen.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderberechtigte
- Kommune
Förderbereich
- Infrastruktur
- Integrierte ländliche Entwicklung
Startdatum: 07.05.2015
Enddatum: 31.12.2023
Weitere Informationen: Merkblatt und sonst. Dokumente