Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Umsetzung von LEADER 2024 bis 2029 (LEADER-FöRL M-V)
Zweck der Förderung ist die Unterstützung der von der örtlichen Bevölkerung durch lokale Aktionsgruppen betriebenen Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Marktstrukturverbesserung (Marktstrukturverbesserungsrichtlinie - MaStrVerbRL M-V)
Die Förderung dient der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Verarbeitungs- und Vermarktungsunternehmen.
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für nachhaltige wasserwirtschaftliche Vorhaben bis zum Ende der ELER-Förderperiode 2022 (WasserFöRL M-V 2022)
Das Land gewährt Zuwendungen für Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und deren Ufer- und Niederungsbereiche sowie für Vorhaben des Hochwasser- und Küstenschutzes, des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft, die ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können.
Änderung der Naturschutzgerechten Grünlandnutzungsrichtlinie
Nachhaltige und naturschutzgerechte Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen, die insbesondere Lebensraum für geschützte und bestandsbedrohte Arten sind.
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für umweltschonende Produktionsverfahren und biodiversitätsfördernde Maßnahmen im Obst- und Gemüsebau (Obst- und Gemüsebaurichtlinie 2023)
Einführung oder Beibehaltung besonders nachhaltiger und standortangepasster Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen.
Richtlinie zur Förderung des Freiwilligen Sozialen Jahres
Beabsichtigt ist die Förderung von Projekten zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) in allen nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) vorgesehenen Einrichtungen.
Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)
Zuwendungsfähig sind alle Vorhaben, die geeignet sind, Kompetenzen und Qualifikationen von Beschäftigte - nach Feststellung des Qualifizierungsbedarfs – allgemein und unternehmensspezifisch zu erhalten bzw.
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung (StadtentwFöRL M-V)
Mit den Maßnahmen sollen Bildungsinfrastrukturvorhaben, soziale Infrastrukturvorhaben sowie Vorhaben zur Energieeinsparung und Verminderung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen von Gemeinbedarfseinrichtungen gefördert werden.
Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung von Strukturelementen auf dem Ackerland (Strukturelementerichtlinie)
Zuwendungen für die Anwendung besonders nachhaltiger Verfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Herausnahme von Ackerflächen aus der Produktion sowie Bereitstellung von naturbetonten Strukturelementen der Feldflur, soweit diese Verfahren im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums stehen.
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Lehrgänge der Überbetrieblichen Ausbildung im Agrarbereich
Gefördert werden Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen im Agrarbereich gemäß Berufsbildungsgesetz.
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk
Gefördert werden Lehrgänge überbetrieblicher beruflicher Bildung für Auszubildende aller Lehrjahre einschließlich der Unterbringungskosten.
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die dauerhafte Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland (Acker/Dauergrünland-Umwandlungsrichtlinie 2023)
Zuwendungen für die Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland als nachhaltiges Produktionsverfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen.
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für den Anbau von vielfältigen Kulturen im Ackerbau (Vielfältige Kulturen Richtlinie 2023)
Gefördert wird der Anbau von jährlich mindestens fünf verschiedenen Hauptfruchtarten in Kombination mit dem Anbau von grobkörnigen Leguminosen auf der Ackerfläche des Betriebes.
Richtlinie zur Förderung von Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Agrar- und Forstwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern (WissAgrarFöRL M-V)
Gefördert werden Vorhaben der beruflichen Bildung und des Erwerbs von Qualifikationen, Demonstrationsprojekte, Informationsmaßnahmen, Workshops und Coaching sowie der kurzzeitige Austausch von landwirtschaftlichem Management sowie der Besuch landwirtschaftlicher Betriebe.