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Nachhaltige wasserwirtschaftliche Vorhaben

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für nachhaltige wasserwirtschaftliche Vorhaben bis zum Ende der ELER-Förderperiode 2022 (WasserFöRL M-V 2022)

Das Land gewährt Zuwendungen für Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und deren Ufer- und Niederungsbereiche sowie für Vorhaben des Hochwasser- und Küstenschutzes, des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft, die ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können. Die Förderung zielt darauf ab, eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu leisten.

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Förderberechtigte

  • Kommune
  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Verbände & Vereine
  • Öffentliche Einrichtung

Förderbereich

  • Infrastruktur
  • Landwirtschaft, Fischerei
  • Umwelt

Startdatum: 28.05.2024

Enddatum: 31.12.2025

 


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