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Nachhaltige wasserwirtschaftliche Vorhaben
Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V)
Das Land gewährt Zuwendungen für Vorhaben der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und deren Ufer- und Niederungsbereiche sowie für Vorhaben des Hochwasser- und Küstenschutzes, des Gewässerschutzes und der Wasserwirtschaft, die ohne Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang durchgeführt werden können. Die Förderung zielt darauf ab, eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Infrastruktur und des Hochwasserschutzes als Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums zu leisten.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderberechtigte
- Kommune
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Verbände & Vereine
- Öffentliche Einrichtung
Förderbereich
- Infrastruktur
- Landwirtschaft, Fischerei
- Umwelt
Startdatum: 15.03.2016
Enddatum: 31.12.2023
Weitere Informationen: Richtlinie, Merkblatt und sonst. Dokumente