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Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung

Richtlinie zur Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Stadtentwicklungsförderrichtlinie – StadtentwFöRL M-V)

Zuwendungen für infrastrukturelle Maßnahmen (Projekte) der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung in Ober- und Mittelzentren mit folgenden Zielen:

a) Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes,
b) Verbesserung der städtischen Umweltqualität sowie die
c) Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung,
    Arbeit und Gesellschaft.

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Förderberechtigte

  • Kommune

Förderbereich

  • Denkmalschutz
  • Infrastruktur
  • Wohnungs- und Städtebau

Startdatum: 02.11.2016

Enddatum: 31.12.2023

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Landtag MV - Schweriner Schloss - Flaggen

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