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Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung
Richtlinie zur Förderung der Integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Stadtentwicklungsförderrichtlinie – StadtentwFöRL M-V)
Zuwendungen für infrastrukturelle Maßnahmen (Projekte) der integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung in Ober- und Mittelzentren mit folgenden Zielen:
a) Verbesserung der dauerhaften Nutzung des Kulturerbes,
b) Verbesserung der städtischen Umweltqualität sowie die
c) Verbesserung der Möglichkeiten zur Integration in Bildung,
Arbeit und Gesellschaft.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Förderberechtigte
- Kommune
Förderbereich
- Denkmalschutz
- Infrastruktur
- Wohnungs- und Städtebau
Startdatum: 02.11.2016
Enddatum: 31.12.2023
Weitere Informationen: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern