Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben
Zuwendungsfähig sind Projekte, die den Aufstieg von Frauen in Führungspositionen und die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben begünstigen sowie allgemein ein Bewusstsein für die Ungleichheiten von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt schaffen.
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung der Jugendsozialarbeit
Mit der Maßnahme wird die Durchführung der Jugendsozialarbeit in den Landkreisen und kreisfreien Städten gefördert.
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung der Schulsozialarbeit sowie der sozialraumorientierten SchulsozialarbeitPlus
Die Sozialarbeit im schulischen Kontext und zusätzlich die Berücksichtigung der besonderen Lebenslagen und –welten sollen junge Menschen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen, den Schulerfolg sichern und den Einstieg in die Berufswelt erleichtern.
Richtlinie über die Förderung von Beratungsleistungen für Handwerksunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern durch ihre Kammern und Fachverbände (Kammerberatungsrichtlinie – KammerberRL M-V)
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen durch die Beratungen in die Lage versetzt werden, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.
Richtlinie zur Förderung von Entrepreneurship
Die Richtlinie zur Förderung von Entrepreneurship (Unternehmergeist und Gründertum) unterstützt Gründungsideen und unternehmerische Aktivitäten mit dem Ziel, das Klima für wissensbasierte Gründungen zu verbessern und darüber hinaus die positive Einstellung zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken und insbesondere zu innovativen Gründungen anzuregen.
Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V)
Gefördert werden Investitionen für die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum zur Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten mit dem Ziel der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaftsstruktur.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlern in exzellenten Forschungsverbünde
Zuwendungen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die ihre Qualifikation innerhalb von Forschungsverbünden durch die Bearbeitung einer exzellenten Forschungsprogrammatik verbessern.
Richtlinie zur Förderung von Strukturentwicklungsmaßnahmen
Zuwendungen werden für Vorhaben zur Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung gewährt. Dies umfasst insbesondere die Fachkräftesicherung, die Anpassungsfähigkeit an den digitalen Wandel sowie die Green Economy.
Richtlinie zur Förderung innovativer Unternehmensgründungen durch Beihilfe zum Lebensunterhalt (Gründungsstipendien)
Mit der Maßnahme werden Unternehmensgründer unterstützt.
Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen
Mit der Maßnahme werden Existenzgründungen mit Mikrodarlehen unterstützt.
Richtlinie zur Förderung von Integrationsprojekten
Zuwendungen werden für Vorhaben gewährt, die geeignet sind, Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wieder einzugliedern.
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der landwirtschaftlichen Produktion nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP-RL M-V)
Ziel der Zuwendung ist die Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt- und klimaschonenden, besonders tiergerechten, multifunktionalen sowie witterungsbedingten Risiken vorbeugenden Landwirtschaft.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Unterstützung und Stärkung von Kindern und Jugendlichen psychisch belasteter oder suchtbelasteter Familien
Mit den vorgesehenen Maßnahmen, zum Beispiel Modellprojekten, sollen Kinder aus „Problemfamilien“ in ihrer Lebens- und Alltagskompetenz gestärkt werden.
Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
(ILERL M-V)
Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) sowie nichtinvestive Vorhaben mit Bezug zu ländlichem Tourismus.
Richtlinie zur Förderung von Kleinprojekten
Gefördert werden lokale Projekte zur Unterstützung der sozialen Eingliederung.
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