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Förderung von Kleinstunternehmen
Richtlinie zur Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V)
Gefördert werden Investitionen für die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum, zur Schaffung und Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeiten mit dem Ziel der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaftsstruktur.
Förderfähig sind Kleinstunternehmen des verarbeitenden Gewerbes (keine Landwirtschaft), des Handwerks (kein Baugewerbe), der Dienstleistungs- und Tourismusbranche, die außerhalb von Ober- und Mittelzentren liegen mit jeweils weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von höchsten 2 Mio. EUR.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderberechtigte
- Unternehmen
Förderbereich
- Existenzgründung & -sicherung
- Handwerk
Startdatum: 27.05.2015
Enddatum: 31.12.2023
Weitere Informationen: Merkblatt und sonst. Dokumente