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Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben des Klimaschutzes in Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (KliSFöRLKom M-V)
Mit der Maßnahme werden Zuwendungen grundsätzlich zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung unterstützt.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Förderberechtigte
- Kommune
- Verbände & Vereine
Förderbereich
- Infrastruktur
- Umwelt
- Wissenschaft, Forschung & Innovation
- Wohnungs- und Städtebau
Startdatum: 16.04.2024
Enddatum: 31.12.2029
Weitere Informationen: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern