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Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen

Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben des Klimaschutzes in Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutzprojekten in nicht wirtschaftlich tätigen Organisationen (KliSFöRLKom M-V)

Mit der Maßnahme werden Zuwendungen grundsätzlich zum Zweck der nachhaltigen Verringerung von Treibhausgasemissionen um mindestens 30 Prozent gegenüber den vorherigen Emissionssituationen durch Steigerung der Energieeffizienz sowie Entwicklung oder Errichtung von intelligenten Energiesystemen und Energiespeicherung unterstützt.

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Förderberechtigte

  • Kommune
  • Verbände & Vereine

Förderbereich

  • Infrastruktur
  • Umwelt
  • Wissenschaft, Forschung & Innovation
  • Wohnungs- und Städtebau

Startdatum: 16.04.2024

Enddatum: 31.12.2029

 


Landtag MV

Landtag MV - Schweriner Schloss - Flaggen

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