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Kommunale Radbaurichtlinie

Richtlinie über die Mitfinanzierung der Investitionen in den Bau von Radwegen in kommunaler Baulast (Kommunale Radbaurichtlinie – KommRadbauRL M-V)

Mit der Maßnahme wird eine Verbesserung der Ausstattung der Landes- und Kommunalstraßen mit Radwegen beabsichtigt. Gefördert werden die Bauausgaben für straßenbegleitende und selbständige Radwege. Ferner können der Grunderwerb im Rahmen der gültigen Förderfähigkeitsbestimmungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen begleitet werden.

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung

Förderberechtigte

  • Kommune

Förderbereich

  • Infrastruktur

Startdatum: 01.01.2015

Enddatum: 31.12.2023

 


Landtag MV

Landtag MV - Schweriner Schloss - Flaggen

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