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Kommunale Radbaurichtlinie
Richtlinie über die Mitfinanzierung der Investitionen in den Bau von Radwegen in kommunaler Baulast (Kommunale Radbaurichtlinie – KommRadbauRL M-V)
Mit der Maßnahme wird eine Verbesserung der Ausstattung der Landes- und Kommunalstraßen mit Radwegen beabsichtigt. Gefördert werden die Bauausgaben für straßenbegleitende und selbständige Radwege. Ferner können der Grunderwerb im Rahmen der gültigen Förderfähigkeitsbestimmungen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen begleitet werden.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Förderberechtigte
- Kommune
Förderbereich
- Infrastruktur
Startdatum: 01.01.2015
Enddatum: 31.12.2023
Weitere Informationen: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern