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Regenerative Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur regenerativen Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum (Regenerative-Energieversorgungsförderrichtlinie – RegEnversFöRL M-V)

Gefördert werden investive Maßnahmen zur Nutzung von regenerativen Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung (Biomasse, Sonnenenergie, Geothermie), kleine Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse zur Wärmeerzeugung (Nahwärmenetze, Speicher) und Vorplanungsstudien oder Machbarkeitsstudien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen sowie Energiemanagementuntersuchungen.

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Förderberechtigte

  • Kommune

Förderbereich

  • Infrastruktur
  • Umwelt

Startdatum: 08.12.2015

Enddatum: 31.12.2023

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