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Regenerative Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur regenerativen Energieversorgung für Kommunen im ländlichen Raum (Regenerative-Energieversorgungsförderrichtlinie – RegEnversFöRL M-V)
Gefördert werden investive Maßnahmen zur Nutzung von regenerativen Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung (Biomasse, Sonnenenergie, Geothermie), kleine Infrastrukturmaßnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse zur Wärmeerzeugung (Nahwärmenetze, Speicher) und Vorplanungsstudien oder Machbarkeitsstudien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen sowie Energiemanagementuntersuchungen.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderberechtigte
- Kommune
Förderbereich
- Infrastruktur
- Umwelt
Startdatum: 08.12.2015
Enddatum: 31.12.2023
Weitere Informationen: Merkblatt und sonst. Dokumente