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Naturschutzförderrichtlinie
Richtlinie für die Förderung von Vorhaben des Naturschutzes (Naturschutzförderrichtlinie - NatSchFöRL M-V)
Gefördert werden Vorhaben des Naturschutzes mit dem Ziel der Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität. Beim Moorschutz ist außerdem auch der Klimaschutz Zuwendungszweck.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderberechtigte
- Kommune
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Verbände & Vereine
- Öffentliche Einrichtung
Förderbereich
- Umwelt
Startdatum: 14.03.2017
Enddatum: 31.12.2023
Weitere Informationen: Merkblatt und sonst. Dokumente auf dem MV-Serviceportal