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Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen
Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) einschließlich der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, die dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen betreffen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderberechtigte
- Kommune
Förderbereich
- Infrastruktur
- Integrierte ländliche Entwicklung
Startdatum: 05.09.2023
Enddatum: 31.12.2025
Weitere Informationen: Merkblatt und sonst. Dokumente auf dem MV-Serviceportal