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Strukturelementerichtlinie
Richtlinie zur Förderung der Bereitstellung von Strukturelementen auf dem Ackerland (Strukturelementerichtlinie)
Zuwendungen für die Anwendung besonders nachhaltiger Verfahren zur Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen durch Herausnahme von Ackerflächen aus der Produktion sowie Bereitstellung von naturbetonten Strukturelementen der Feldflur, soweit diese Verfahren im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraums stehen.
Förderart
- Zuschuss
Förderung aus
- Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
Förderberechtigte
- Unternehmen
Förderbereich
- Landwirtschaft, Fischerei
Startdatum: 28.12.2023
Enddatum: 31.12.2025
Weitere Informationen: Rechtsgrundlagen auf dem Landesrechts-Informationssystem