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Kleine touristische Infrastruktureinrichtungen

Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung
(ILERL M-V)

Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) sowie nichtinvestive Vorhaben mit Bezug zu ländlichem Tourismus.

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Förderberechtigte

  • Kommune
  • Privatpersonen
  • Teilnehmergemeinschaften
  • Unternehmen
  • Verbände & Vereine
  • Öffentliche Einrichtung

Förderbereich

  • Infrastruktur
  • Integrierte ländliche Entwicklung
  • Kultur, Freizeit, Sport
  • Tourismus

Startdatum: 05.09.2023

Enddatum: 31.12.2025

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Landtag MV - Schweriner Schloss - Flaggen

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