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Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen

Gefördert werden kleine Investitionen (Vorhaben mit Gesamtausgaben von nicht mehr als 2,5 Millionen Euro) einschließlich der erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen, die dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturen betreffen, insbesondere zur Erschließung der landwirtschaftlichen, wirtschaftlichen oder touristischen Entwicklungspotenziale.

Förderart

  • Zuschuss

Förderung aus

  • Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums

Förderberechtigte

  • Kommune

Förderbereich

  • Infrastruktur
  • Integrierte ländliche Entwicklung

Startdatum: 05.09.2023

Enddatum: 31.12.2025

Landtag MV

Landtag MV - Schweriner Schloss - Flaggen

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